Solar- bzw. Photovoltaikanlagen können über die Gebäudeversicherung oder alternativ über eine All-Gefahrendeckung (Elektronikversicherung) versichert werden.
Fest installierte Anlagen, insbesondere Anlagen für Licht- und Kraftstrom, Be- und Entlüftungsanlagen sowie Wasserversorgung und Heizung sind in der Gebäudeversicherung mitversichert. Auch fest eingebaute Gegenstände wie Boxenabgrenzungen, Fressgitter, Selbstfangvorrichtungen, Tröge und Tränken werden über die Gebäudeversicherung entschädigt.
Über die Inhaltsversicherung sind ihre Waren, Ernte- und Wirtschaftsvorräte, die Betriebseinrichtung selbstverständlich ihr Viehbestand sowie Hofladen versichert. Über die Inhaltsversicherung sind zum Beispiel auch Fütterungsanlagen, Rohrmelkanlage, Entrüstungsvorrichtungen und Kühlanlagen versichert.
Es können folgende Gefahren versichert werden: Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Sturm / Hagel sowie weitere Elementargefahren.
Zusätzliche Leistungen: Aufräumungs- und Abbruchkosten, Schadenabwendungs- oder Schadensminderung, Überspannungsschäden durch Blitz einschließlich Folgeschäden
Landwirtschaftliche Maschinen – landwirtschaftliche Zugmaschinen, Mähdrescher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen – können mitversichert werden.
Diese Gefahr wird sehr häufig unterschätzt. Ein Sachschaden führt in der Regel zu fehlenden Einnahmen und Liquiditätsengpässen. Hier entschädigt der Versicherer die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn innerhalb der vereinbarten Haftzeit. Diese ist wahlweise mit 12 die oder bis zu 24 Monaten möglich.
Grundlage für eine optimale Absicherung ist immer eine Risikoanalyse. Hier werden ihre persönlichen und betrieblichen Risiken identifiziert und bewertet. Beachten Sie bitte, dass der Prozess der Risikoanalyse entscheidend von der individuellen Risikowahrnehmung geprägt ist. Die Risiken müssen identifiziert und erkannt werden. Eine mangelhafte Risikowahrnehmung wirkt sich negativ auf das Risikomanagement aus. Die existenziellen Risiken sollten mit einem adäquaten Versicherungsschutz in ausreichender Höhe auf Versicherer ausgelagert / übertragen werden.